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VGH Bayern, 06.03.1987 - 22 CS 86.02949 |
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- BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.1987 - 22 CS 86.02949
Das Rechtsstaatsprinzip gebietet, daß Rechtsnormen in gehöriger Weise der Öffentlichkeit durch Verkündung ihres Wortlauts bekanntgemacht werden, so daß sich jedermann jederzeit über Inhalt und Wortlaut gesetzten Rechts unterrichten kann (.. BVerfGE 65, 283 /291).Sie sind demnach lediglich Ausdruck des Grundsatzcharakters des Rechtsstaatsprinzips, das es dem zuständigen Normgeber überläßt, das Verkündungsverfahren so auszugestalten, daß es seine rechtsstaatliche Funktion erfüllt, der Öffentlichkeit die verläßliche Kenntnisnahme vom geltenden Recht zu ermöglichen (BVerfGE 65, 283/291).
- BVerwG, 19.10.1966 - IV C 222.65
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.1987 - 22 CS 86.02949
Dies genügt jedenfalls den Anforderungen an die Verkündung einer Rechtsvorschrift, die über den Mitgliederkreis des öffentl. Rechtsträgers hinaus Rechtswirkung erzeugen soll, nicht (vgl. BVerwGE 25, 151,160; wohl auch BVerwGE 16, 84). - BVerwG, 14.05.1963 - VII C 158.60
Rechtmäßigkeit der Versagung der Genehmigung einer von der Handwerkskammer …
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.1987 - 22 CS 86.02949
gefaßte Beschluß über »Gebühren der Nicht-Mitglieder für Verträge nach der Reichsversicherungsordnung« ist als ein Akt der Rechtsetzung zu werten (vgl. BVerwGE 16, 83).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1997 - 25 A 4926/94
Gewerberecht: Beitragserhebung durch Zahntechniker-Innung
Ebenso BayVGH, Beschluß vom 6. März 1987 - Nr. 22 CS 86.02949 -, GewArch 1987, 240 = DÖV 1987, 1071.In diesem Sinn BayVGH, Beschluß vom 6. März 1987 - Nr. 22 CS 86.02949 -, GewArch 1987, 240 = DÖV 1987, 1071.