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   VGH Bayern, 06.03.1987 - 22 CS 86.02949   

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https://dejure.org/1987,4294
VGH Bayern, 06.03.1987 - 22 CS 86.02949 (https://dejure.org/1987,4294)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.03.1987 - 22 CS 86.02949 (https://dejure.org/1987,4294)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. März 1987 - 22 CS 86.02949 (https://dejure.org/1987,4294)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.1987 - 22 CS 86.02949
    Das Rechtsstaatsprinzip gebietet, daß Rechtsnormen in gehöriger Weise der Öffentlichkeit durch Verkündung ihres Wortlauts bekanntgemacht werden, so daß sich jedermann jederzeit über Inhalt und Wortlaut gesetzten Rechts unterrichten kann (.. BVerfGE 65, 283 /291).

    Sie sind demnach lediglich Ausdruck des Grundsatzcharakters des Rechtsstaatsprinzips, das es dem zuständigen Normgeber überläßt, das Verkündungsverfahren so auszugestalten, daß es seine rechtsstaatliche Funktion erfüllt, der Öffentlichkeit die verläßliche Kenntnisnahme vom geltenden Recht zu ermöglichen (BVerfGE 65, 283/291).

  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 222.65
    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.1987 - 22 CS 86.02949
    Dies genügt jedenfalls den Anforderungen an die Verkündung einer Rechtsvorschrift, die über den Mitgliederkreis des öffentl. Rechtsträgers hinaus Rechtswirkung erzeugen soll, nicht (vgl. BVerwGE 25, 151,160; wohl auch BVerwGE 16, 84).
  • BVerwG, 14.05.1963 - VII C 158.60

    Rechtmäßigkeit der Versagung der Genehmigung einer von der Handwerkskammer

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.1987 - 22 CS 86.02949
    gefaßte Beschluß über »Gebühren der Nicht-Mitglieder für Verträge nach der Reichsversicherungsordnung« ist als ein Akt der Rechtsetzung zu werten (vgl. BVerwGE 16, 83).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1997 - 25 A 4926/94

    Gewerberecht: Beitragserhebung durch Zahntechniker-Innung

    Ebenso BayVGH, Beschluß vom 6. März 1987 - Nr. 22 CS 86.02949 -, GewArch 1987, 240 = DÖV 1987, 1071.

    In diesem Sinn BayVGH, Beschluß vom 6. März 1987 - Nr. 22 CS 86.02949 -, GewArch 1987, 240 = DÖV 1987, 1071.

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